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Beratungshilfe

Hinweise für Rechtssuchende im Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Otterndorf

Bürger mit geringem Einkommen erhalten auf Antrag einen „Berechtigungsschein", mit dem sie zu einem beliebigen Rechtsanwalt gehen können, damit dieser ihnen rechtlichen Rat erteilt.

Es kann sich hierbei um Streitigkeiten auf fast allen Rechtsgebieten handeln, insbesondere auch um solche aus dem Zivilrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht und Verwaltungsrecht,

nicht aber aus dem Steuerrecht.

Für den möglichen Prozess müsste der Rechtsanwalt Prozesskostenhilfe beantragen.

Der Berechtigungsschein ist kostenlos.

Der Rechtsanwalt kann für seine anschließende außergerichtliche Tätigkeit eine geringe Gebühr von zurzeit
15 € verlangen.


Berechtigungsscheine können durch mündliche oder schriftliche Antragstellung erteilt werden.

Mündliche Antragstellung ist beim Amtsgericht Otterndorf an folgenden Tagen möglich:
Dienstag und Donnerstag von 09:00 - 12:00 Uhr.

Schriftliche Anträge können jederzeit während der Sprechzeiten (Montag - Freitag, 09:00 - 12:00 Uhr) abgegeben werden.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, einen Termin während der regulären Geschäftszeiten wahrzunehmen, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin (Tel. 04751/902-302 bzw. 303).


Alternativ können Sie Beratungshilfe auch schriftlich oder über einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin beantragen.


Bei der mündlichen Antragstellung müssen Sie folgende Nachweise und Unterlagen mitbringen:


  • Einkommen, z.B. Lohnabrechnungen, Leistungsbescheid des Jobcenters,
    Rentenbescheid, etc.

  • Ausgaben, z.B. Miete, Nebenkosten, Darlehensleistungen, Versicherungsbeiträge, etc.

  • Vermögen, z.B. Kontoauszüge, Bescheide über den Rückkaufswert von Versicherungen, etc.

  • gültiger Lichtbildausweis, z.B. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel o.ä.

  • evtl. vorhandener Schriftverkehr, auf den sich die Beratungshilfe beziehen soll, z.B. anzufechtender Bescheid, Mahnung, Mietvertrag, gegnerische Schreiben/Forderungen, etc.



Wichtig!

Mit der Möglichkeit auf mündliche Antragstellung ist kein Anspruch auf die Erteilung eines Berechtigungsscheins verbunden. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe werden dann erst überprüft.

Weitere Informationen zur schriftlichen Beantragung von Beratungshilfe und zu den rechtlichen Voraussetzungen finden Sie in dem dem Antragsformular beigefügten Anlagen. Das Antragsformular kann Ihnen beim Amtsgericht ausgehändigt oder online unter nachstehendem Link ausgedruckt werden.

Außerdem stehen Informationen zu Beratungshilfe auf Nachfrage auch in leichter Sprache zur Verfügung.

Beratungshilfeantrag
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