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Zwangsversteigerungen

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Hinweise für Bieter ...

Häufig gestellte Fragen ...


Wichtiger Hinweis!

In Zwangsversteigerungssachen kann eine eventuell zu erbringende Sicherheitsleistung (10 % des Verkehrswertes) nicht in bar erbracht werden.

Als Sicherheit sind insbesondere zugelassen:
Bankscheck, Bankbürgschaft und
Überweisung auf folgendes Konto bei der NORD/LB Hannover:

DE92250500000106024094
NOLADE2HXXX

Als Verwendungszweck geben Sie bei Ihrer Überweisung bitte an:
"NZS 9a K .../... Bietsicherheit" (Geschäftsnummer des Amtsgerichts bitte ergänzen)

Die Überweisung hat rechtzeitig zu erfolgen, spätestens 3 Werktage vor dem Zwangsversteigerungstermin.
Ein Sparbuch ist als Sicherheit nicht zugelassen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Zahlungsanzeigen für sogenannte "Echtzeit-Überweisungen" frühestens am übernächsten Werktag um 09:30 Uhr beim Amtsgericht eingehen.

Alle Angaben ohne Gewähr!

Die Zwangsversteigerungen finden statt im Nebengebäude des Amtsgerichts Otterndorf,
Am Großen Specken 7, Zimmer 23.

Da Termine kurzfristig aufgehoben werden können, empfiehlt sich eine telefonische Rückfrage kurz vor dem Termin unter:

04751 902-360

Die Gutachten können eingesehen werden:

in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr
im Amtsgericht Otterndorf, Nebengebäude,
Am Großen Specken 7, Zimmer 18

oder schriftlich unter Angabe der Geschäftsnummer erfordert werden.
Pro Seite entsteht eine Dokumentenpauschale in Höhe von 0,50 Euro.
Ein Gutachten umfasst ca. 20 bis 30 Seiten.

Bild zum Thema Zwangsversteigerungstermine Bildrechte: grafolux & eye-server

Informationen zum Grundstücksmarkt:

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